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   BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87   

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https://dejure.org/1987,16372
BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87 (https://dejure.org/1987,16372)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1987 - 3 StR 22/87 (https://dejure.org/1987,16372)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1987 - 3 StR 22/87 (https://dejure.org/1987,16372)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts durch Rücknahme der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags zur Nachholung von Verfahrensrügen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87
    Er ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Revisionsbegründungsfrist nicht versäumt ist, der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger bei der Verkündung des Urteils anwesend waren und keiner der Ausnahmefälle vorliegt, in denen die Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen dennoch gewährt werden könnte (BGHSt 1, 44, 46 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332 f.; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25; BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 1).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87
    Er ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Revisionsbegründungsfrist nicht versäumt ist, der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger bei der Verkündung des Urteils anwesend waren und keiner der Ausnahmefälle vorliegt, in denen die Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen dennoch gewährt werden könnte (BGHSt 1, 44, 46 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332 f.; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25; BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 1).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87
    Er ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Revisionsbegründungsfrist nicht versäumt ist, der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger bei der Verkündung des Urteils anwesend waren und keiner der Ausnahmefälle vorliegt, in denen die Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen dennoch gewährt werden könnte (BGHSt 1, 44, 46 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332 f.; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25; BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 1).
  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - 3 StR 22/87
    Er ist jedenfalls deswegen unzulässig, weil die Revisionsbegründungsfrist nicht versäumt ist, der Angeklagte und sein Pflichtverteidiger bei der Verkündung des Urteils anwesend waren und keiner der Ausnahmefälle vorliegt, in denen die Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen dennoch gewährt werden könnte (BGHSt 1, 44, 46 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332 f.; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25; BGHSt 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 1).
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